KOSTEN
Die individuelle Pflegebedürftigkeit der zu betreuenden Person, die der Auftraggeber im Bedarfsanalysebogen ausführlich beschreibt, sowie die Qualifikation der Betreuungskraft und deren Deutschkenntnisse bestimmen die monatlichen Kosten.
Diese monatlichen Kosten setzen sich folgendermaßen zusammen:
- Das Honorar der Betreuerin.
Im Durchschnitt beträgt das monatliche Honorar bezogen auf 30 Tage/Monat
Bei einer betreuungsbedürftigen Person ab ca. 2.950 € inklusive aller Abgaben und Steuern (ab ca. 98 € Tagessatz);
Bei zwei betreuungsbedürftigen Personen ab ca. 3.200 € inklusive aller Abgaben und Steuern (ab ca. 106 € Tagessatz)
In einem individuellen Angebot erfahren Sie die genaue Höhe des Honorars.
- Die laufende monatliche Betreuungspauschale für die kontinuierliche organisatorische Betreuung durch DOPAS in Höhe von
250 € zuzüglich MwSt.
Im Rahmen der Vermittlung entstehenden dem Auftragnehmer An- und Abreisekosten (bei jedem Wechsel ca. alle 2 Monate).
Diese werden von den Seniorenbetreuerinnen in Höhe von ca. 200 € in Rechnung gestellt.
Neben dem Pflegegeld und der steuerlichen Absetzbarkeit der Betreuungskosten (bis zu 20.000 € jährlich, davon 20 % Steuerermäßigung = bis zu 4.000 €) bestehen weitere Möglichkeiten zur finanziellen Entlastung.
Bei Vorliegen von mindestens Pflegegrad 2 und einer häuslichen Betreuung von mindestens 6 Monaten können zusätzlich Leistungen aus der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege genutzt werden.
Diese Leistungen senken die monatlichen Kosten nicht direkt, sondern können nachträglich bei der Pflegekasse zur Erstattung beantragt werden. Voraussetzung ist die Vorlage des Pflegevertrags.
Aktuell können folgende Beträge genutzt werden:
Verhinderungspflege: voller jährlicher Pauschalbetrag
Kurzzeitpflege: anteilige Nutzung möglich, aktuell bis zu 806 € (45 %)
Diese Erstattungen können jeweils einmal pro Jahr bei der Pflegekasse beantragt werden und tragen so zusätzlich zur finanziellen Entlastung bei.
Ab Januar 2026 gelten in der Pflegeversicherung folgende aktualisierte Leistungen:
Pflegegeld | Pflegesachleistungen |
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Unterschied Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Geldleistung | Dienstleistung |
Einmalige und nicht gradabhängige Zuschüsse
• Entlastungsbetrag: 131,00 € pro Monat für alle Pflegegrade.
• Wohnraumanpassung: bis zu 4.180,00 € für Maßnahmen, die die
Selbstständigkeit fördern (z.B. barrierefreie Dusche, Treppenlift).
• Pflegehilfsmittel: bis zu 42,00 € pro Monat für verbrauchsfähige
Hilfsmittel wie Handschuhe und Desinfektionsmittel.
• Hausnotruf: bis zu 30,35 € monatlich.
Weitere Leistungen
• Kurzzeitpflege: bis zu 1.854,00 € pro Jahr für eine vorübergehende
stationäre Unterbringung.
• Verhinderungspflege: bis zu 1.685,00 € pro Jahr,
wenn die Hauptpflegeperson ausfällt.


